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Chronik Hessen 1874
Alle Staaten der Chronik · Mehr über Hessen
Januar
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13. Januar 1874Das Ministerium des Innern richtet an die Kreisämter ein Circularschreiben, nach welchem sich an die erfolgte Anerkennung des altkatholischen Bischofs Reinkens nachstehende Folgen knüpfen.
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27. Januar 1874(Hessen.) Ein Edict des Großherzogs verkündet die nunmehrige Verfassung für die evangelische Kirche des Landes und zwar im Wesentlichen in der Fassung, wie solche aus den Berathungen der außerordentlichen Landessynode hervorgegangen war.
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30. Januar 1874macht gegenüber den Beschlüssen der I. Kammer das Zustandekommen des Volkschulgesetzes von der Genehmigung des Beschlusses abhängig, daß an den öffentlichen Schulen Mitglieder eines geistlichen Ordens als Lehrer nicht zugelassen werden.
Februar
Juni
August
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10. August 1874Die Regierung untersagt wie in Preußen allen Beamteten die Betheiligung an dem ultramontanen Mainzer Katholikenverein.
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22. August 1874Bischof Ketteler von Mainz erklärt sich in einem Rundschreiben an seine Geistlichkeit gegen die Betheiligung der Katholiken an der bevorstehenden Feier des Jahrestags von Sedan.
September
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Anfang SeptemberDie Regierung läßt dem Landtage eine Reihe von Gesetzentwürfen behufs Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche zugehen, die sich wesentlich den preußischen Maigesetzen anschließen.
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Anf. Sept.Die Regierung läßt an den von der II. Kammer bei ihrem letzten Auseinandergehen bereits zu diesem Behufe niedergesetzten Ausschuß umfassende Gesetzesentwürfe über die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche gelangen, die sich …
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4. September 1874Die Regierung beschließt auch für Hessen die Einführung der Markrechnung mit dem 1. Jan. 1875.
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4. September 1874Die Regierung beschließt auch für Hessen die Einführung der Markrechnung mit dem 1. Januar 1875, so daß also die neue Münzordnung mit diesem Tage im ganzen Reich, Bayern und Württemberg allein ausgenommen, in Geltung treten wird.
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21. September 1874Eine ultramontane Versammlung in Mainz erklärt in einer Resolution, den beabsichtigten Kirchengesetzen den energischsten Widerstand entgegenzusetzen
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30. September 1874II. Kammer: beginnt die Berathung der ihr von der Regierung vorgelegten 5 Gesetzentwürfe betr. die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche.
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30. September 1874II. Kammer: Beginn der Berathung der von der Regierung ihr vorgelegten fünf Gesetzesentwürfe behufs Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche.
Oktober
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14. Oktober 1874II. Kammer: genehmigt die ihr von der Regierung vorgelegten fünf Gesetze über das Verhältniß zwischen Staat und Kirche gegen Minderheiten von bloß 3 und 4 Stimmen, und zwar theilweise in sehr verschärfter Form.
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14. Oktober 1874II. Kammer: Zweite Lesung der fünf sog. Kirchengesetze, über das Verhältniß zwischen Staat und Kirche. In der Schlußabstimmung werden das erste, dritte, vierte und fünfte mit allen gegen 3, das zweite mit allen gegen 4 Stimmen angenommen.
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20. Oktober 1874Nach einem überaus heftigen Wahlkampfe wählt der neue Gemeinderath von Mainz mit 23 Stimmen den Candidaten der Nationalliberalen zum Bürgermeister
November
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9. November 1874I. Kammer: lehnt einen Antrag Dalwigks, die Berathung der 5 Kirchengesetze bis nach Erledigung der preuß. Kirchengesetzgebung d. h. ad calendas graecas zu verschieben, mit 16 gegen 15 Stimmen ab.
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10. November 1874I. Kammer: lehnt einen Antrag Dalwigk's, die Berathung der Kirchengesetze ihrerseits bis nach Erledigung der preuß. Kirchengesetzgebung d. h. ad calendas graecas zu verschieben, mit 16 gegen 15 Stimmen ab.
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13. November 1874I. Kammer: genehmigt die fünf Kirchengesetze auch ihrerseits gegen Minderheiten von 11 bis 13 Stimmen, doch nicht ohne einzelne sehr wesentliche Modificationen gegenüber den Beschlüssen der II. Kammer.