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Chronik Baden 1872
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Januar
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1. Januar 1872Mit diesem Tage geht, wie im Großh. Hessen, das bisherige Kriegsministerium ein und die gesammte Militärverwaltung an Preußen über.
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1. Januar 1872Mit diesem Tage geht, wie im Großh. Hessen, das bisherige Kriegsministerium ein und die gesammte Militärverwaltung an Preußen über.
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8. Januar 1872Eine landesherrliche Verordnung verfügt eine namhafte Reduction in der Justiz- und Verwaltungsorganisation: 4 Kreisgerichte, 13 Amtsgerichte und 7 Bezirksämter werden aufgehoben.
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28. Januar 1872nimmt die von der Regierung ihr vorgeschlagene umfassende Erhöhung der Beamtengehälter an.
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28. Januar 1872Versammlung von Delegirten der Altkatholiken des Landes in Karlsruhe. Es nehmen an derselben ungefähr 200 Männer hauptsächlich aus der Gegend von Freiburg bis Mannheim theil, darunter die Landtagsabgeordneten Kirsner, Eckhard, Seeger und I…
März
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1. März 1872II. Kammer: Aus der Mitte derselben werden drei verschiedene Anträge gegen die fortgesetzte Lehrthätigkeit religiöser Orden im Großherzogthum gestellt
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9. März 1872II. Kammer: Eckhard interpellirt die Regierung bez. ihrer Stellung zur Altkatholikenfrage, insbesondere 1) ob sie etwaige altkatholische Priester im Genuß ihrer Pfründen und in ihren Amtsverrichtungen zu schützen gedenke, 2) ob sie etwaige…
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10. März 1872II. Kammer: beschließt den Ausschluß der Mitglieder religiöser-Orden oder ordensähnlicher Corporationen, die einem außerhalb Deutschlands wohnenden Obern unterstehen, von der öffentlichen Lehr-wirksamkeit und untersagt die Abhaltung von Mi…
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10. März 1872II. Kammer: nimmt die von mehreren Abgeordneten eingebrachten Gesetzvorschläge betr. die Untersagung öffentlicher Lehrwirksamkeit der Mitglieder religiöser Orden oder ordensähnlicher Congregationen, die einem außerhalb Deutschland wohnende…
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10. März 1872An demselben Tage finden gleichzeitig nicht weniger als 8 Volksversammlungen (in Säckingen, Staufen, Offenburg, Haslach, Dos, Malsch, Hardheim, Tauberkönigshofen), welche von den clericalen Landtagsabgeordneten geleitet werden, statt.
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15. März 1872II. Kammer: genehmigt auch in zweiter Debatte die Gesetze gegen religiöse Orden und Congregationen (s. 10. d.), unter Einfügung der Ermächtigung zur Nachsichtsertheilung gegen einzelne Personen, mit allen gegen 11 Stimmen (9 Ultramontane u…
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20. März 1872I. Kammer: nimmt die Gesetze gegen die Lehr- und Missionsthätigkeit religiöser Orden und Congregationen auch ihrerseits gegen 4 resp. 1 Stimme an.
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21. März 1872Schluß des Landtags durch den Staatsminister v. Jolly im Auftrage des Großherzogs, der sich zur Geburtagsfeier des Kaisers nach Berlin begeben hat.
Juli
November
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1. November 1872Gestützt auf den Beschluß beider Kammern, der den Mitgliedern religiöser Orden und Congregationen jede Lehrthätigkeit im Großherzogthum untersagt, verordnet ein Ministerialerlaß, daß dieselben ihre bisherige Lehrthätigkeit binnen vier Woch…
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1. November 1872In Folge des auf dem letzten Landtag zu Stande gekommenen Gesetzes, das den Mitgliedern religiöser Orden und Congregationen die Lehrthätigkeit im Großherzogthum untersagt, ergeht ein Ministerialerlaß.
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2. November 1872Die Regierung ermäßigt die Forderungen der wissenschaftlichen Vorprüfung für die Geistlichen.
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2. November 1872Die Regierung erläßt eine neue Verordnung bezüglich der Staatsprüfung der Geistlichen, durch welche dießfällige Verordnung von 1867 ermäßigt wird, um der erzbischöflichen Curie entgegen zu kommen.