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im ewigen Bund

Bayerisches Staatsrecht.

Staats- und Verfassungsrecht. Verwaltungsrecht. Bürgerliches Recht. Strafrecht. Strafprozess. Völkerrecht.

Das Rechtswesen im Königreich Bayern.

Keine Gemeinschaft von Menschen kann bestehen ohne bestimmte, für alle Gemeinschaftsglieder verbindliche Vorschriften. Sogar die Kinder verabreden, wenn sie sich zu ihren Spielen vereinigen, zur Verhütung von Streit feste Spielregeln. Noch viel wichtiger und unentbehrlicher sind naturgemäß solche allgemein gültigen Vorschriften im Staate, in welchem auf engem Raume eine große Anzahl verschieden gesinnter Menschen leben, die zueinander in zahlreichen Beziehungen verschiedenster Art stehen. Wollte da jeder tun, was ihm beliebt, so würde die Verwirrung allgemein sein, Unordnung und Gewalttat würden herrschen, der Krieg aller gegen alle würde entbrennen.

Die Gesamtheit der in einem Staate bestehenden, allgemein gültigen Vorschriften heißt sein Recht. Aber nicht nur die staatliche Gemeinschaft, auch jede andere Gemeinschaft besitzt ihr Recht. So gibt es ein Kirchenrecht, welches die Vorschriften für das Leben der kirchlichen Gemeinschaften enthält, und ein auf Gebräuche und Gewohnheiten sowie auf Verträge gegründetes Völkerrecht, welches den Verkehr der Staaten untereinander in einzelnen Beziehungen regelt.

Das heutige staatliche Recht beruht fast ausschließlich auf ausdrücklichen, von den zuständigen Organen der Staatsgewalt gegebenen und daher allgemein gültigen Vorschriften, den Gesetzen. Die zur Ausführung und zum Vollzug der Gesetze erforderlichen Einzelvorschriften, welche nicht alle in den Gesetzen selbst Aufnahme finden können, sind in den Verordnungen enthalten. Diese werden von den allgemein oder durch das Gesetz besonders dazu ermächtigten Organen der Regierung erlassen. Die Gesetze und Verordnungen zusammen machen also das geschriebene Recht eines Volkes aus.

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Staats- und Verfassungsrecht

Dieses trifft Bestimmungen darüber, in welcher Weise der Staat organisiert ist, wer die Gesetze zu erlassen hat und wie sie zustande kommen, welche staatsbürgerlichen Rechte den Staatsbürgern zustehen und welche Pflichten ihnen obliegen. Mehr…

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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht enthält die Vorschriften, nach denen die Organe der Regierungsgewalt (mit Ausnahme der Gerichte) bei Ausübung ihrer auf Erfüllung der Staatsaufgaben gerichteten Tätigkeit zu verfahren haben. Diese auf Verwirklichung der Wohlfahrtszwecke des Staats abzielende Tätigkeit heißt Verwaltung.
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Bürgerliches Recht

Das bürgerliche Recht (auch Privatrecht oder Zivilrecht genannt) regelt die Beziehungen der einzelnen untereinander.
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Strafrecht

Das Strafrecht bestimmt, welche Handlungen und Unterlassungen im Interesse der Allgemeinheit verboten sind und mit welchen Strafen sie belegt werden.
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Strafprozess

Regelt das Verfahren, das zur Festsetzung der nach dem Strafrecht verwirkten Strafen einzuhalten ist.
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Völkerrecht

Regelungen und Abkommen die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten (meist Staaten) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit betreffend.
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Das Zivilrecht im Königreich Bayern – wie das BGB auch im Königreich das bürgerliche Leben ordnet.
Die Distriktsgemeinden – Gemeindeverbände höherer Ordnung im bayerischen Verwaltungsrecht.
Die Ortsgemeinden – gesetzliche Vereinigung von Staatsangehörigen, die kleinste Einheit im bayerischen Staat.
Das Landtagswahlgesetz – Im Namen Seiner Majestät des Königs: Regent Luitpold für Bayern.
Das bayerische Staats- und Verfassungsrecht – wie Verfassung und Staat zusammenwirken im Königreich.
Der Strafprozess – auch seine heutige Form geht auf das Deutsche Reich zurück: kaiserliches Recht gilt.
Das Strafrecht und seine Grundlage im Deutschen Reich – auch Bayerns Strafrecht kommt von 1871.
Das Verwaltungsrecht im Königreich Bayern – wie Organe der Regierung nach Recht und Gesetz handeln.
Völkerrecht im Königreich Bayern – Staaten, Abkommen und die Beziehungen zwischen Völkerrechtssubjekten.

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